NFT Lizenzvertrag DOME COLOGNE NFT

  1. Die nachstehenden Begriffe haben in diesem Lizenzvertrag die ihnen zugewiesene Bedeutung, sofern nachfolgend nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist:
    a. „Bild“ meint eine durch den NFT repräsentierte, teilweise durch künstliche Intelligenz erstelltes und einzigartiges Bild, das in den Metadaten des Tokens näher beschrieben ist.

    b. „Blockchain“ meint die Blockchain Ethereum; im Falle eines Forks ist jene Version der Blockchain gemeint, die in den ersten vier Wochen nach dem Fork von der überwiegenden Mehrheit der an der Validierung teilnehmenden Computer als legitimer Nachfolger anerkannt wird.

    c. „Kryptographischer Schlüssel“ meint einen kryptographischen Schlüssel, mit dem eine Person über einen Token verfügen kann.

    d. „Lizenznehmer“ meint den Token-Inhaber, der diesen Lizenzvertrag mit dem Veräußerer abgeschlossen hat oder der Berechtigter nach Abschnitt 4 ist.

    e. „Lizenzvertrag“ meint diesen NFT-Lizenzvertrag, der in den Metadaten des Tokens verlinkt ist.

    f. „NFT“ meint den Token mitsamt den durch den Token repräsentierten Nutzungsrechten an dem Bild nach diesem Lizenzvertrag sowie etwaige sonstige Rechte, die dem Inhaber des Tokens eingeräumt werden.

    g. „AO Profil“ meint die AO Profil GmbH. Partner für integrierte Kommunikation, Schloßstr. 86, 51429 Bergisch Gladbach, Deutschland.

    h. „Token“ meint den vertragsgegenständlichen, einzigartigen und übertragbaren Token auf der Blockchain nach dem ERC-1155-Standard.

    i. „Token-Inhaber“ meint denjenigen, der durch Inhaberschaft des Kryptographischen Schlüssels oder anderweitig nachweisen kann, dass er die Verfügungsgewalt über den Token innehat.

    j. „Veräußerer“ meint AO Profil GmbH beim ersten Inverkehrbringen des NFTs und sodann jede Person, die Token-Inhaber gewesen ist und den NFT an einen neuen Token-Inhaber übertragen hat.


2. Einräumung der Nutzungsrechte

2.1 Gegenstand dies Lizenzvertrages ist die Übertragung von Nutzungsrechten an dem Bild und die Ausübung dieser Nutzungsrechte.

2.2 Der Veräußerer überträgt an den Lizenznehmer hiermit unwiderruflich das weltweite, einfache (nicht-ausschließliche) Recht, das Bild für nicht-kommerzielle (private) Unterhaltungszwecke zu nutzen, zu vervielfältigen und öffentlich wiederzugeben (insgesamt die “Lizenz”). Die Lizenz ist zeitlich beschränkt auf die Dauer, in der der Lizenznehmer Token-Inhaber ist; mit der Übertragung des Tokens verliert der Lizenznehmer also die Lizenz. Die Lizenz ist vorbehaltlich Abschnitt 2.5 nicht übertragbar. Die Lizenz ist nicht unterlizenzierbar, es sei denn dies ist zur Nutzung gemäß Satz 1 zwingend erforderlich. Weitergehende Nutzungsrechte, wie etwa das Recht zur Bearbeitung oder Rechte an der AO Profil-Marke, werden nicht übertragen.

2.3 Alle vorstehenden Rechteeinräumungen sind vollständig abgegolten. Der Lizenznehmer nimmt alle vorstehenden Rechteeinräumungen an.

2.4 Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die Lizenz auszuüben, solange er gegen diesen Lizenzvertrag verstößt. AO Profil ist berechtigt, vom Lizenznehmer zu verlangen (Vertrag zugunsten Dritter), die Lizenz nicht mehr auszuüben, solange AO Profil berechtigterweise annehmen darf, dass der Lizenznehmer wesentlich gegen diesen Lizenzvertrag verstößt.

2.5 Um zu verhindern, dass über die Lizenz und den Token getrennt verfügt wird, ist es dem Lizenznehmer untersagt, den Token weiter zu verkaufen oder weiter zu übertragen (zusammen “Weiterveräußerung”), es sei denn, der Lizenznehmer und der Dritterwerber haben diesen Lizenzvertrag zwischen sich wirksam vereinbart. In diesem Falle gilt die zeitliche Beschränkung der Lizenz als verlängert um die Dauer, in der der Dritterwerber zugleich Token-Inhaber ist; diese Verlängerung der Lizenz gilt entsprechend für jede sich anschließende Weiterveräußerung im Einklang mit dem Lizenzvertrag.

2.6 Die Übertragung des Tokens durch den Lizenznehmer an einen Dritterwerber gilt als Angebot zum Abschluss dieses Lizenzvertrages. Der Dritterwerber nimmt diesen Lizenzvertrag durch Nutzung des Bildes an; der Lizenznehmer verzichtet auf den Zugang der Annahme.

2.7 Sobald die Lizenz nicht mehr besteht, ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle von ihm kontrollierten Kopien des Bildes zu löschen.


3. Beschränkungen


3.1 Der Lizenznehmer ist zur Weiterveräußerung nur berechtigt, wenn sie nach anwendbarem Recht zulässig ist.


3.2 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, direkt oder indirekt:


3.2.1 das Bild zu verändern oder davon abgeleitete Werke zu schaffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Formen, Designs, Zeichnungen, Attribute, Merkmale oder Farben, es sei denn für nicht-öffentliche und nicht-kommerzielle, rein private Zwecke;

3.2.2 das Bild in Filmen, Videos oder anderen Formen von Medien zu verwenden, außer in den Umfang, der nach diesem Lizenzvertrag ausdrücklich erlaubt ist, es sei denn für nicht öffentliche und nicht-kommerzielle, rein private Zwecke;

3.2.3 das Bild zu kommerziellen Zwecken zu verwerten, insbesondere um eine Ware oder Dienstleistung von sich oder einem Dritten zu bewerben, zu vermarkten oder zu verkaufen. Zur Klarstellung: Eine Nutzung zu privaten Zwecken ist gestattet;

3.2.4 das Bild auf andere Weise für den eigenen geschäftlichen Nutzen oder denjenigen eines Dritten zu benutzen;

3.2.5 den NFT missbräuchlich und nicht ausschließlich im Einklang mit geltendem Recht zu nutzen. Insbesondere hat die Nutzung unter Berücksichtigung geltenden Rechts des jeweiligen Lands zu erfolgen, indem der NFT genutzt wird;

3.2.6 Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, technische Schutzmaßnahmen des Tokens zu umgehen. Der Lizenznehmer hat jede Form der unbefugten Nutzung zu unterlassen, insbesondere Versuche, die Sicherheitsmechanismen zu überwinden oder zu umgehen oder sie anderweitig auszuschalten und er hat alle notwendigen und angemessenen Schritte zu unternehmen, um Schäden durch die Nutzung des Tokens zu verhindern oder zu begrenzen;

3.2.7 das Bild oder Teile davon als Marke oder anderweitig urheberrechtlich schützen zu lassen oder anderweitig zusätzliche geistige Eigentumsrechte daran zu erwerben;

3.2.8 Anteile an dem NFT oder dem Bild zu schaffen, zu verkaufen oder zu versuchen, sie zu schaffen oder zu verkaufen;

3.2.9 das Bild von dem damit verbundenen Token zu trennen oder zu entkoppeln oder den Link dazu zu entfernen;

3.2.10 den NFT im Zusammenhang mit Materialien (z.B. Texte, Bilder, Filme, Videoclips) zu nutzen oder im Zusammenhang mit Informationen zu verbreiten, die

a. strafbare Inhalte aufweisen;

b. Hass, Intoleranz, Gewalt, Diskriminierung oder eine andere Form der Missachtung von Rechten Dritter darstellen oder anderweitig Rechte Dritter verletzt, insbesondere beleidigendes oder herabwürdigendes Material in Bezug auf Geschlecht, Rasse, Religion, Hautfarbe, Herkunft, Alter, körperliche oder geistige Behinderung, medizinischen Zustand oder sexuelle Orientierung;

c. Rechte Dritter verletzen (insbesondere Urheberrechte, Veröffentlichungsrechte, Patente, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Geschäftsgeheimnisse oder andere Rechte an geistigem Eigentum);

d. mit Glücksspielaktivitäten in Verbindung stehen;

e. die Privatsphäre einer Person verletzen;

f. anderweitig ungesetzlich oder unangemessen sind.


4. Direktlizenz

4.1 Zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten bei der Übertragung der Lizenz entlang der Kette gilt bis auf Widerruf Folgendes: AO Profil erklärt hiermit öffentlich und verbindlich, jeder Person, die die Handlung in Abschnitt 4.2 erfüllt, die Übertragung der Lizenz anzubieten, und dieser Person, solange sie Token-Inhaber ist, die Nutzung des Bildes gemäß der Lizenz zu erlauben.


4.2 Eine Person muss zum Erhalt und zur Geltendmachung der Rechte nach Abschnitt 4.1 folgende Handlungen vorgenommen haben:


4.2.1 Sie hat den Token rechtmäßig von einem Dritten erworben, oder

4.2.2 sie hat das Bild genutzt, und ist seitdem Token-Inhaber geblieben, ist noch nicht Inhaber der Lizenz und hat zugleich diesen Lizenzvertrag nicht verletzt, insbesondere Abschnitt 3 und Abschnitt 6.



4.3 Mit Vornahme der Handlungen nach Abschnitt 4.2 nimmt der Token-Inhaber zugleich die Übertragung der Lizenz an; AO Profil verzichtet auf den Zugang der Annahme.



4.4 Die Erklärung nach diesem Abschnitt 4 kann durch AO Profil jederzeit durch Erklärung auf der Webseite https://domecolognenft.com/NFT-terms-and-conditions widerrufen werden.



5. Risikohinweis

5.1 Eine Übertragung des Tokens ohne gleichzeitige Übertragung der Nutzungsrechte kann zum Erlöschen der Lizenz führen.


5.2 Das Bild wurde beim ersten Inverkehrbringen gespeichert auf eigenen Serversystemen. Wird das Serversystem geändert (z.B. zu einem „IFPS“), wird der Hosting-Pfad über die Metadaten des NFT nach ERC1155 aktualisiert. AO Profil schuldet weder die Speicherung noch die Abrufbarkeit des Bildes. AO Profil empfiehlt dem Token-Inhaber nachdrücklich, eine lokale Kopie des Bildes zu speichern.


6. Weitere Bestimmungen


6.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, wenn der Lizenznehmer Verbraucher ist und er (a) seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder (b) in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Für den Fall, dass der Lizenznehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Lizenznehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben. Für den Fall, dass der Lizenznehmer Unternehmer ist, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


6.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Lizenzvertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist. Gleiches gilt im Falle von Vertragslücken.